Schuldner- und Insolvenzberatung
Wer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, ist häufig in vielen Lebensbereichen von der Teilhabe ausgeschlossen. Im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung werden auf der Grundlage einer ausführlichen wirtschaftlichen und sozialen Bestandsaufnahme gemeinsam mit dem Ratsuchenden Lösungsstrategien entwickelt.
Statistische Erhebungen belegen dass rund 6,7 Millionen Menschen bundesweit von Überschuldung betroffen sind. Beim Caritasverband Saarbrücken, Geschäftsstelle Johannisstraße suchen jährlich durchschnittlich 220 Personen Rat und Hilfe, weil sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Hier bietet der Caritasverband qualifizierte Hilfe an. Mit Einführung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen 1999 ist der Caritasverband Saarbrücken eine nach Landesrecht anerkannte Stelle im Sinne der Insolvenzordnung und hat sein Hilfeangebot entsprechend ergänzt und erweitert.
Ausgangspunkt und Grundlage der Beratung ist eine ausführliche Bestandsaufnahme der persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Ratsuchenden. Darauf aufbauend werden geeignete Sanierungskonzepte unter Einbeziehung von persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen entwickelt und existenzsichernde Maßnahmen in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang werden bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen die erforderlichen Bescheinigungen für die Erhöhung der Pfandfreibeträge bei ausgebrachter Kontenpfändung ausgestellt.
Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft nicht möglich sein, so wird auf Wunsch ein entsprechendes gerichtliches Insolvenzverfahren in die Wege geleitet und der Antragsteller während des gerichtlichen Verfahrens begleitet.
Neben diesem umfänglichen Beratungsangebot werden auch an der Bedarfslage ausgerichtete Kurzzeitberatungen sowie Informationstransfers rund um das Thema "Überschuldung" vorgehalten.
Zuständigkeitsbereich und Kontakt
Die Beratungsstelle Johannisstraße ist zuständig für Ratsuchende aus der Landeshauptstadt Saarbücken einschließlich Schafbrücke, Scheidt, Bischmisheim, Güdingen, Ensheim, Brebach, Bübingen sowie Eschringen.
Termine können werktags zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr unter Telefon Saarbrücken 309060 vereinbart werden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 15 Uhr unter Telefon Saarbrücken 3090612 eine Beratungsfachkraft für telefonische Anfragen zur Verfügung.
Für Ratsuchende aus dem Stadtteil Burbach wird in der Bergstraße 6, 66115 Saarbrücken ein adäquates Angebot vorgehalten. Sie können unter Telefon Saarbrücken 7619527 entsprechende Termine vereinbaren.